ich steh hier irgendwie auf dem Schlauch. Ist auch erst meine 2. Zwangsverwaltung.
Es wird Zwangsverwaltung für ein Grundstück aus einer Grundschuld III/1 beantragt für den dingliche Anspruch in Höhe des Kapitalbetrages von 160.000,00 EUR ohne dingliche Zinsen sowie Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung.
Ist dies möglich? Die Zwangsverwaltung soll doch wenn laufende wiederkehrende Leistungen bedienen. Wenn diese aber ausdrücklich ohne Zinsen beantragt wird, habe ich dann nur einen Sicherungszweck? Wie sieht dann der Teilungsplan für diesen Gläubiger aus?