Hallo, ich benötige mal eure Hilfe.
Ich habe den Antrag des Erstehers auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses abgelehnt, da sich die Klausel gegen den Mieter/ehemaligen Mieter richten soll.
Nun möchte der Ersteher hierfür eine Entscheidung.
Ich möchte hierüber einen Beschluss fassen. Welches Rechtsmittel ist gegen die Ablehnung der Klauselerteilung gegeben- unbefristete/befristete Erinnerung?
Dankeschön.
Ablehnung der vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses
-
-
Da würde ich mal bei "Klauselerinnerung" und Co in der ZPO lesen.
-
Nachtrag:
Und den Ersteher unter Angabe aller maßgeblichen §§ auf die Rechtslage und die Belehrungen im Versteigerungstermin hinweisen, ev auch an einen RA verweisen. Wenn er dann den Antrag nicht zurücknimmt, zurückweisen. Wenn er den Mieter raushaben will, sollte er aber keine unnütze Zeit verstreichen lassen, auch darauf kann man hinweisen. -
Danke, ich bin nicht richtig fündig geworden, deshalb ja meine Frage: beim Zurückweisungsbeschluss befristete oder unbefristete Erinnerung?
-
...
Blockbaustein "sofortige Beschwerde"..... denke du hast vorher angehört....
Die Abhilfebefugnis bleibt erhalten.....
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!