PKH Minderjähriger

  • Guten Morgen zusammen ;)

    Ich bräuchte mal bitte Hilfe.

    Wir vertreten einen 16-jährigen Schüler. Es soll die Vaterschaft festgestellt werden, damit der Mandant Waisenrente beantragen kann, mit Hilfe vorhandener Halbgeschwister, die sich freiwillig weigern mitzuwirken.

    Jetzt komme ich etwas ins Schleudern, nach welchen "Einnahmen" die PKH geht.

    Der Mandant hat ein Sparkonto mit ca. 3600 €, das hat mich schon hellhörig gemacht.

    Die Mutter des Mandanten verdient inkl. Nebenjob ca. 3.200 € netto im Monat.

    Hier wird doch sicher ein Vorschuß von der Mutter verlangt werden oder? Und/oder muß der MA sein "Vermögen" einsetzen?

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Hatte ich mir schon gedacht, war mir nur nicht ganz sicher bzw. hätte ich jetzt gedacht, daß die Mutter aufkommen muß.

    Dankeschön ;)

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Ist das einschlägig?


    Der Fall ist wohl vergleichbar.

    Aus meiner Sicht ist die Entscheidung aber nicht zutreffend. Bezüglich der PKH-Bewilligung gibt es keine Bedarfsgemeinschaft wie im Sozialrecht. Es ist konkret ist auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der PKH-Partei abzustellen (und bei Minderjährigen ggf. Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen die Eltern zu prüfen). Ansonsten müsste man auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften das Vermögen des anderen Partners heranziehen, wenn einer der beiden PKH beantragt.


    Eine Rolle spielt es im nachgefragten Fall jedoch nicht, da unabhängig vom genannten Beschluss die PKH-Bewilligung wegen des vorhandenen Vermögens des Kindes ausscheidet.

  • Ok, also bleibt es erst mal bei dem Schonvermögen von 2600 € in dem Fall, nur damit ich dem Mandanten nichts falsches Schreibe.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

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