Ich habe ein Problem mit dem Nachweis der Rechtsnachfolge bezüglich einer Bank. Der Gläubiger möchte eine Umschreibung einer notariellen Urkunde in persönlicher und dinglicher Hinsicht. Der Nachweis der Abtretung der Forderung an den Gläubiger ist zwar geführt. Allerdings fanden bezüglich des vorherigen Gläubigers bereits 2 Rechtsnachfolgen statt (2 Fusionen). Entsprechenden Nachweis habe ich angefordert. Nun teilt mir der Gläubiger mit, dass der vorherige Gläubiger lediglich eine Kopie des Registerblattes übersandt hat, eine beglaubigte Abschrift jedoch verweigert. Der Gläubiger selbst wird wahrscheinlich keine beglaubigte Abschrift aus dem Genossenschaftsregister erlangen, soweit ich weiß. Bleibt hier nur der Weg über die Notarbescheinigung?
Nachweis Rechtsnachfolge aus Genossenschaftsregister
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Auch das GenR ist öffentlich. Jeder kann einen Ausdruck anfordern.
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Warum schaust du nicht selbst in das Genossenschaftsregister rein?
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Tue ich ja, aber es geht nicht darum, ob ich weiß, was drinsteht. Die Frage, ob das Genossenschaftsregister aber offenkundig ist, tut sich da für mich wieder auf. Ich hatte sie früher schon mal gestellt und da war hier mehr oder wenig einhellige Meinung, dass keine Offenkundigkeit vorliegt. Deshalb müsste die Bank mir nun einen Registerauszug vorlegen. Daraus resultierte die Frage, ob die sich den selbst besorgen können. Üblicherweise fordern sie den nämlich beim vorherigen Gläubiger an.
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