Zwangssicherungshypothek auf der Grundlage mehrerer Vollstreckungstitel

  • Vorgelegt werden drei Vollstreckungsbescheide in Höhe von 6.100,-- EUR, 2.000,-- EUR und 800,-- EUR.

    Beantragt ist die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek in Höhe von 6.100,-- EUR auf der Grundlage der vorgenannten Vollstreckungsbescheide. Es wird ausdrücklich beantragt, alle drei Vollstreckungsbescheide als Grundlage in das Grundbuch aufzunehmen. Ob es Zufall ist, dass die beantragte Höhe der Zwangssicherungshypothek mit dem ersten Vollstreckungsbescheid identisch ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Nach § 866 ZPO ist die Eintragung einer einheitlichen Zwangssicherungshypothek möglich.

    Muss die Forderung und evtl. auch die Zinsen aber nicht im Eintragungstext auf die einzelnen Titel aufgeteilt werden?

  • Selbstverständlich. Der Antrag hat eine nachvollziehbare Aufstellung zu enthalten, wie sich der Betrag zusammensetzt. Und das ist dann bei der Eintragung (auch hinsichtlich der Zinsen) zum Ausdruck zu bringen: X % Zinsen aus .... seit...., sowie X % Zinsen aus....seit.... usw.

  • Wie Martin, aus der dir hoffentlich vorgelegten Forderungsaufstellung solltest du erkennen, dass bei allen 3 Titeln noch (zumindest) ein Teil der Hauptforderung offen ist und dann sind die Zinsen im Eintragungstext nebst der Hauptforderung aus denen sie resultieren anzugeben.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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