Hallo zusammen.
Ich bräuchte mal Hilfe bei meinem Fall, da ich irgendwie den Faden für meine Zwischenverfügung verloren habe…
Folgender Sachverhalt:
Der Eigentümer und Verkäufer verkauft von einem seiner Flurstücke zunächst eine noch unvermessene Teilfläche an Käufer A, und in einer weiteren Urkunde eine weitere Teilfläche an Käufer B.
Die Zufahrt zu seiner zunächst verbleibenden Fläche (das an B verkaufte Teilstück) - herrschendes Grundstück - verläuft über das verkaufte Flurstück A als dienendes Grundstück.
Folgende Anträge/Bewilligungen habe ich hier:
- eine Vormerkung für den Verkäufer auf Einräumung der Grunddienstbarkeit (Wegerecht)
- mit nachrangigem Antrag (1 Minute später) wird zudem beantragt, die auflösend bedingte Abtretung der obigen Vormerkung von dem Verkäufer auf den Käufer B zu vermerken.
Ich habe bereits die oft verlinkten Beiträge zum Thema Vormerkung GdB an Teilflächen gefunden. Allerdings fehlt mir noch der rote Faden.
Wenn ich davon ausgehe: "Für den Käufer einer Grundstücksteilfläche kann am Stammgrundstück eine Vormerkung zur Sicherung seines Anspruchs auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit für den jeweiligen Eigentümer der Kauffläche eingetragen werden (LG Regensburg MittBayNot 1971, 18; LG München II MittBayNot 1972, 229)" (diese Entscheidung ist mir leider nicht zugänglich);
wäre doch meine Vormerkung nicht eintragungsfähig, da sie für den Verkäufer und Eigentümer (und an dem verkauften Teil) eingetragen werden soll.
Die nachrangige Abtretung dieses Anspruchs von dem Verkäufer an B ändert doch daran auch nichts, oder?
Sehe ich das richtig?