Hallo zusammen,
weiß jemand, wie weit die Pläne zwischenzeitlich gediehen sind?
Hallo zusammen,
weiß jemand, wie weit die Pläne zwischenzeitlich gediehen sind?
Anfang des Jahres (?) gab es eine Abfrage vom OLG, ob das Güterrechtsregister noch gebraucht wird. Danach habe ich nichts mehr gehört.
Ich auch nicht mehr.
Meine heutige Suche im I-Net ergab Folgendes:
Am 15.05.2017 wurde diese Mitteilung der BRAK veröffentlicht: https://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de/aktuell/5171-s…sregisters.html
In der auf der Seite verlinkten 'StN 23/2017 Mai' wird die zentrale und elektronische Führung befürwortet.
In der Stellungnahme des DNotV vom 24.04.2017 hier
http://www.dnotv.de/stellungnahmen…echtsregisters/
wird die Beibehaltung und elektronische Führung befürwortet und die BNotK als registerführende Stelle vorgeschlagen.
In der Stellungnahme des DAV (SN 42/17 vom Juni 2017) wird das Register als überholt und mit nur geringer praktischer Relevanz bezeichnet.
Es wird die Frage gestellt, ob das Güterrechtsregister nicht als Unterregister zum Testamentsregister zu führen ist.
In ZRP 2017, 219 plädiert Rechtsanwältin u. Notarin Monika B. Hähn ebenfalls für die vorstehende Lösung.
schön zu hören, danke
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