Hallo!
Es soll auf dem privatrechtlichen Wege eine Zwangssicherungshypo eingetragen werden. Der Titel, Versäumnisurteil, ist gerichtet gegen drei Schuldner - Haftung gesamtschuldnerisch -. Im Grundbuch sind aber nur zwei der Schuldner in Bruchteilsgemeinschaft zu je 1/2 Eigentümer. Die Sicherungshypothek soll auf beiden Anteilen lasten. Geht das? Und hat jmd einen Formulierungsvorschlag für die Beantragung?
Mit bestem Dank!