Hallo Zusammen,
ich schlage mich heute Morgen mit folgendem, aufgrund eines anstehenden Versteigerungstermins, eiligen Fall herum:
Eine zu 1/2 Anteil im Grundbuch eingetragene Erbengemeinschaft bestellt auf diesem Anteil eine Eigentümergrundschuld für sich "in Erbengemeinschaft". Ich bin etwas irritiert, da es ja keine gewillkürte Erbengemeinschaft im Sinne eines Beteiligungsverhältnisses gem. § 47 GBO geben kann, andererseits sind sie natürlich in Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragen.
Ich würde mich über Denkanstöße diesbezüglich sehr freuen und bedanke mich schon einmal!