Hallo alle zusammen,
ich habe einen blöden Fall und keiner meiner Kollegen hatte so einen Ähnlichen:
In meinem Zivilverfahren (Landgericht) wurde B PKH mit monatlichen Raten i.H.v. 120,00 EUR bewilligt. Diese zahlt er regelmäßig.
Nun habe ich zu diesem Verfahren eine Eingabe:
Das Amtsgericht R. ersucht mich um Prüfung der Aufrechnungslage. In einem OWi-Verfahren wurde B freigesprochen und hat nunmehr einen Anspruch gegen die Landeskasse.
Ich habe es der Frau KB vorgelegt, diese hat es an die JK geschickt. Die JK antwortete, dass sie nicht zuständig seien zur Erklärung der Aufrechnung sondern ich, das LG.
Die Bezirksrevisorin sagt, sie hat damit auch nichts zu tun, weil sie Aufrechnungen generell nicht erklärt.
Meine Fragen sind:
1.) Bin ich als Rechtspflegerin zuständig? Wenn ja, auf Grund welcher Vorschriften?
2.) Kann ich so einfach die Forderung aus dem Strafverfahren mit meinem zivilrechtlichen Anspruch aufrechnen? (In materiellem Recht hatte ich nie wirklich einen Durchblick... :()
3.) Sofern ich als Rpfl es machen muss: Reicht ein einfaches Anschreiben an B, dass ich die Aufrechnung erkläre? Oder erfordert dies einen Beschluss?
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
LG!