Abtretung einer Gesamtgrundschuld nur in einem Grundbuch

  • Im Grundbuch ist in den Blättern 100 und 200 je in Abteilung III Nr. 1 eine Gesamtgrundschuld in Höhe von 400.000,00 EUR eingetragen.

    Vorgelegt wird eine Abtretungserklärung über den gesamten Betrag, allerdings nur bezüglich Blatt 100.

    Beantragt ist die Eintragung der Abtretung in beiden Grundbüchern.

    M.E. kann eine Gesamtgrundschuld in dieser Form nur "einheitlich" abgetreten werden. Fraglich ist, ob die Abtretungserklärung dahingehend auszulegen ist und die Abtretung ohne Weiteres in beiden Grundbüchern eingetragen werden kann. Oder muss die Abtretungserklärung entsprechend abgeändert werden?

  • Die Bewilligung ist auf jeden Fall zu ergänzen. Ich gebe diese dem Antragsteller zur Weiterleitung an die alte Gläubigerin zurück und diese soll die fehlende Blattstelle mit der Angabe von Datum und Unterschrift der damals Vertretungsberechtigten ergänzen. Dann verzichte ich auch auf eine erneute Beglaubigung.

    Solltest du aus versehen mal die Abtretung nur in einem Blatt eintragen, dann wird die Abtretung erst wirksam, wenn sie in allen Blättern eingetragen wird.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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