Grundstückseigentümer ist verstorben und hat ein notarielles Testament hinterlassen, wonach sein Sohn zum Alleinerben eingesetzt wurde (Wert: 1.000.000,00 EUR). Zugunsten der Ehefrau des Grundstückseigentümers wurden Vermächtnisse angeordnet (Wert: 200.000,00 EUR).
Die Ehefrau hat nach dem Tode des Grundstückseigentümers eine Anfechtungserklärung beim Nachlassgericht eingereicht (da sie als Erbin übergangen wurde ...).
Anschließend beantragt der Sohn die Berichtigung des Grundbuchs auf sich als Alleinerben.
Wegen der Anfechtungserklärung der Ehefrau wurde ein Erbschein zur Grundbuchberichtigung verlangt.
Diesen will der Sohn jedoch nicht einreichen, da seine Mutter die Anfechtungserklärung inzwischen gegenüber dem Nachlassgericht zurücknehmen wird. Sie ist mit der Berichtigung des Grundbuchs auf den Sohn einverstanden.
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