Mahlzeit!
Ich suche heute mal Erfahrungsaustausch, bin in einer Nachlasspflegschaftssache nicht so recht zufrieden und würde mehr Tätigkeit des Nachlasspflegers erwarten.
Die Erblasserin verstarb ledig und kinderlos als Einzelkind ihrer Eltern, die ebenfalls vorverstorben sind.
Wir befinden uns damit direkt in der III. Erbordnung!
Die Erblasserin ist zu Hause verstorben und lag mehrere Tage unentdeckt in ihrem Haus. Die Polizei brach die Haustür auf (stark beschädigt), welche notdürftig zunächst durch das Ordnungsamt und einen Tag später durch den kurzfristig bestellten Nachlasspfleger besser gesichert wurde. Wäre die Haustür durch Schlüsseldienst geöffnet worden, wäre Nachlasspflegschaft jedenfalls nicht sofort eingerichtet worden.
Bei den Erben der III. Erbordnung handelt es sich um mehrere Personen, die von ihrer Erbenstellung allesamt Bescheid wissen. Der Nachlasspfleger wurde durch diese Erben auch auf verschiedene Umstände aufmerksam gemacht, jedoch rührt sich der Nachlasspfleger nicht, mit der Begründung: Die Erben sind bekannt, lediglich deren Erbschaftsannahme sei ungewiss, sodass er hier keine kostenpflichtigen Tätigkeiten entfalten will. Seine Tätigkeit beschränkte sich bisher lediglich auf die Außensicherung des Hauses (Zuschließen von Haus und Nebengelass), und ein paar Telefonate, mehr nicht. Die Erben sind jedoch daran interessiert, dass der Nachlasspfleger tätig wird und die Nachlasswerte aufgelistet präsentiert, sodass sie entscheiden können, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
Nun die Frage, inwieweit muss der Nachlasspfleger denn hier kurzfristig im Interesse der potentiellen Erben tätig werden oder kann er wirklich sagen, er wartet erstmal ab, wer die Erbschaft annimmt? Die ersten Erbausschlagungen sind bereits eingegangen, die ersten 6 Wochen sind fast um. Die Erben sind über den Nachlasspfleger verärgert. Zu Recht?
Grüße Döner