Guten Morgen zusammen,
Vorliegend soll eine Erbbaurecht geteilt werden. Der Erbbauzins wurde hierbei aufgeteilt. Die Teilung des Erbbaurechts setzt ja die Teilung des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück voraus.
Für den Grundstückseigentümer hat dessen Betreuer die Genehmigung zur Erbbaurechtsteilung erteil. Ist hierfür eine Genehmigung des Betreuungsgericht nach § 1821 BGB erforderlich? Ich bin mir hier unschlüssig, Könnt ihr helfen? Oder ist aufgrund der Aufteilung des Erbbauzinses der Genehmigungstatbestand bereits erfüllt?