Grundstücksgröße in der Genehmigung nach BauGB falsch

  • Hallo!

    In einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung nach BauGB ist die Grundstücksgröße falsch angeben, die Bezeichnung von Flur/Flurstück, Gemarkung und Art allerdings richtig.

    Ist diese Falschbezeichnung zu beanstanden oder kann - wenn der Antrag vollzugsreif ist - eingetragen werden?

    Über Hilfe bin ich sehr dankbar! :oops::confused:

  • Solange Klarheit über das Grundstück besteht -was hier durch Angabe der Flst.nr gegeben ist- kann vollzogen werden. Die Falschangabe von Größen in Urkunden ist in der Regel unschädlich. Es sei denn es besteht aufgrund Grundstücksänderungen Unklarheit über den Gegenstand.

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