Hallo!
In einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung nach BauGB ist die Grundstücksgröße falsch angeben, die Bezeichnung von Flur/Flurstück, Gemarkung und Art allerdings richtig.
Ist diese Falschbezeichnung zu beanstanden oder kann - wenn der Antrag vollzugsreif ist - eingetragen werden?
Über Hilfe bin ich sehr dankbar!