Grundstückserwerb durch (ausländische) Botschaft

  • Eine örtlich ansässige Botschaft will einen Grundstückskaufvertrag als Käuferin beurkunden lassen.

    Meine erste Frage: Wer tritt auf Käuferseite für die Botschaft auf ? Der Botschafter; hat der eine Art "Ausweis" (vgl. Betreuerausweis o.ä.) oder muss er für Grundstücksgeschäfte eine besondere Vollmacht vorlegen oder sonstige Urkunden ?

    Zweite Frage: ist von Bedeutung, zu welchem Land die Botschaft gehört ?

    Nächste Frage: ist bei den Kosten (Notar und Gericht) etwas zu beachten, wegen der besonderen Stellung einer Botschaft (Immunität und ggf. später keine Möglichkeit, die Kosten beizutreiben) ?

    Ich bin ratlos und habe auch im Forum nichts entsprechendes gefunden.

    Für Hinweise und Tipps bin ich dankbar.

  • Käufer dürfte doch wohl nicht die Botschaft als solche (die wohl kaum rechtsfähig sein dürfte), sondern der ausländische Staat sein. Dieser wird grundsätzlich vertreten durch den Regierungschef bzw. das Staatsoberhaupt, dass ggf. seine Vertretungsbefugnis delegieren kann (entweder per Vollmacht oder durch entsprechende gesetzliche Regelungen). Zur Situation bei der Bundesrepublik Deutschland vgl. Schöner/Stöber, 15. Aufl., Rdnr. 3656. Insoweit sollten aber doch die Botschaftsangehörigen, die letzlich den Vertrag schließen wollen, Näheres wissen!?

  • Siehe auch: BVerfG, 13.12.1977, 2 BvM 1/76 - "Philippinische Botschaft"

    Zusammenfassung aus Notarsicht:
    unabhängig von allen anderen Zweifelsfragen ist die Erhebung eines Vorschusses angeraten, sowie - nach Beurkundung - Hinterlegung aller irgendwie vom ausländischen Staat als Erwerber zu zahlenden Gelder auf Anderkonto, bevor irgendwelcher Vollzug in Angriff genommen wird (einer der evidenten Beispielsfälle für § 54a Abs. 2 Nr. 1 BeurkG übrigens)

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Herzlichen Dank !

    Zu dem Punkt, dass oder ob das die Botschaftsangehörigen wissen, habe ich so etwas Zweifel, deshalb der Versuch, das im Vorfeld für mich zu klären
    (damit ich weiss, worüber wir reden) !

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