Die Suchfunktion hat mir leider nicht geholfen, deshalb hier eine Frage: Die Gesellchafter einer GmbH wollen eine Kapitalerhöhung beschließen. Der einzige Übernehmer ist unter Ausschluss des Bezugsrechts aller anderen vor Ort beim Notartermin anwesend. Die übrigen Gesellschafter sind über den Globus verstreut und haben deshalb Vollmachten unterschrieben und als Scan per E-Mail übermittelt. Notar verweigert aber die Beurkundung, da er von allen die Originalvollmacht haben will. Diese müssten also umständlich erst per Post übersandt werden.
Sind die Anforderungen an die Vollmacht wirklich so streng? Wie gesagt, der Übernehmer der neuen Stammeinlage wird zum Termin erscheinen. Vielen Dank für euer Feedback.