Zwangsversteigerungsantrag gegen Erben ohne Erbschein

  • Hallo Zusammen!

    Wir möchten gegen einen Wohngeldschuldner die Zwangsversteigerung betreiben. Der Schuldner ist laut Grundbuch zur Hälfte Eigentümer der Wohnung. Die andere Hälfte lautet noch auf seine Mutter, die allerdings zwischenzeitlich verstorben ist. Laut Auskunft des Nachlassgerichts wurde er wörtlich "vermutlich" Erbe aufgrund Annahme durch Fristablauf. Allerdings hat er trotz Aufforderung nie einen Erbschein beantragt. Das Grundbuch ist also unrichtig. Laut §17 ZVG kann ja die Zwangsversteigerung auch gegen den Schuldner, der Erbe ist, angeordnet werden, ohne dass das Grundbuch geändert wurde. Als Nachweis der Erbenstellung muss aber eine Urkunde vorgelegt werden. Den Erbschein könnte ja die Gläubigerin beantragen, diese Kosten will diese aber vermeiden. Reicht eventuell das Schreiben des Nachlassgerichts für §17 Abs. 3 ZVG (Offenkundigkeit) aus?

    Oder soll der Antrag gestellt werden, beschränkt auf den eingetragenen Miteigentumsanteil? Scheitert die ZV dann an der Unrichtigkeit des Grundbuchs? Für Tipps wäre ich dankbar. Chef meint, wir sollen es ohne Erbschein probieren unter Vorlage des Schreibens des Nachlassgerichts.

  • Den Erbschein könnte ja die Gläubigerin beantragen, diese Kosten will diese aber vermeiden. Reicht eventuell das Schreiben des Nachlassgerichts für §17 Abs. 3 ZVG (Offenkundigkeit) aus?.


    Nein. Um die Beantragung des Erbscheins kommt die Gläubigerin in dem Fall nicht rum.

    Oder soll der Antrag gestellt werden, beschränkt auf den eingetragenen Miteigentumsanteil? Scheitert die ZV dann an der Unrichtigkeit des Grundbuchs?


    Der Anteil bezüglich des 1/2 Miteigentumsanteils kann gestellt werden. Hinsichtlich des 1/2-Anteils des Schuldners ist das Grundbuch ja richtig. Allerdings ist die Versteigerung eines 1/2 MEA wenig erfolgversprechend - höchstens als Druckmittel für den Schuldner, das er vielleicht doch noch zahlt.

    Chef meint, wir sollen es ohne Erbschein probieren unter Vorlage des Schreibens des Nachlassgerichts.


    Probieren könnt ihr es natürlich, aber: wird nicht funktionieren :cool:.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

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