Aufnahme von Anträgen

  • Hallo liebe Forengemeinde

    bei uns kocht gerade die Geschäftsverteilung etwas hoch und ich wollte mich erkundigen, wer bei euch im Gericht die Ersterfassung von Anträgen macht. Eure SE oder ihr? Theoretisch wurde die Erstauffassung auf den mittleren Dienst übertragen und es zählt auch in ihre Pebbsy Zahlen rein. Praktisch nimmt hier jeder Rpfl seine Anträge samt Personalienerfassung usw. selbst auf. Da wir nun personell enger besetzt sind, überlegen wir natürlich dagegen zu rebellieren und fragen uns wie das wohl bei anderen Gerichten gemacht wird.

    BL hier: Niedersachsen.

    edit by Kai: In "Fächerübergreifende Themen" verschoben

  • Hier (ebenfalls Niedersachsen) hängt der Ablauf vom Sachgebiet ab. In Nachlasssachen nimmt die SE alle Daten auf, bevor der Bürger zu uns kommt.
    In anderen Bereichen wird ein Antrag oder eine Klage mit RASYS aufgenommen, so dass der RPfl die Daten von Hand eingibt und sie später von der SE in der Fachanwendung erfasst werden.
    Die Erfassung in EUREKA habe ich in seltenen Fällen gemacht, wenn Nachlasspublikum zu einer Zeit da war, zu der die SE nicht besetzt war. Ich würde es aber wohl nicht wieder tun, weil es mir zu lange dauert.

  • In NRW ist es so ziemlich wie in Niedersachsen - jedenfalls soweit mein Gericht betroffen ist.

    Grobe Übersicht (bei mir am Gericht und nur soweit mir bekannt):
    Nachlass: SE
    Zwangsvollstreckung (M): SE, bis auf wenige Ausnahmen
    BerH: Rpfl
    (Ausnahme: Bürgerservice beim AG Bochum, bei dem die SE die Daten vorerfasst)
    Familienabteilung: SE, bis auf Ausnahmen wie Gewaltschutz/sonstige einstweilige Anordnungen
    Betreuung: SE
    Zivil: SE, Ausnahme: Anträge, die unter § 24 RpflG fallen

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Und wenn der Hausmeister ausfällt, müsst ihr dann auch dafür sorgen, dass eure Dienstzimmer ausreichend beheizt werden?

    Wie läuft es in nicht dem Rpfl übertragenen Geschäften? Macht die Erfassung dann der zuständige Richter?

    Ich würde mir an deiner Stelle überlegen, ob ich nicht die guten alten Formulare aufleben lassen würde. Dann musst du zwar einen Teil handschriftlich "pinseln", aber so richtig problematisch ist das nicht. Die "Nacherfassung der Daten" kann dann in der Geschäftsstelle erfolgen. Du kannst kaum gezwungen werden, ein Textverarbeitungsprogramm zu verwenden. Also alle weiteren Verfügungen machst du dann natürlich handschriftlich....

  • Gehört das Thema nicht in die Rubrik "Fächerübergreifende Themen"? :confused:

    Wenn es um die Eingabe von Daten in das Arbeitsprogramm (bei mir forumSTAR) geht, macht das die Geschäftsstelle.
    Also die Vergabe des Aktenzeichen, Personalien, etc.

    Ich habe so gut wie keine Zugriffsberechtigung zu dem Thema. Ich kann nur Personen nachträglich hinzufügen, zum Verfahren.

    Den Antrag nehmen wir selber auf, soweit es unter § 24 RPflG fällt, bzw. eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden soll.

    Bei z.B. Beratungshilfe lassen wird die Bürger das Antragsformular ausfüllen, soweit noch nicht geschehen, dann nimmt die Geschäftsstelle es auf und bringt mir den Bürger mit der fertigen Akte. Ich prüfe alles und erteile ggf. den Berechtigungsschein.

  • Hier (Hessen) kommt's auch auf das Sachgebiet an:
    In Nachlass werden die Beteiligten von den SE vorerfasst. In Beratungshilfe wird der ganze Antrag von der SE aufgenommen/beim Ausfüllen geholfen und natürlich erfasst. In Familien- und Zivilsachen nehmen die Rechtspfleger alle Anträge selbst -inklusive Daten- auf. Allerdings müssen die SE die Daten dann nochmal in Eureka erfassen.
    In Familie ist vor einigen Jahren mal versucht worden, die Anträge ohne eV von den SE aufnehmen zu lassen. Die haben sich doof angestellt (wahrscheinlich bewusst), die Richter haben rebelliert, und zack mussten es die RPfl wieder machen. :mad:

  • Ich würde mir an deiner Stelle überlegen, ob ich nicht die guten alten Formulare aufleben lassen würde. Dann musst du zwar einen Teil handschriftlich "pinseln", aber so richtig problematisch ist das nicht. Die "Nacherfassung der Daten" kann dann in der Geschäftsstelle erfolgen. Du kannst kaum gezwungen werden, ein Textverarbeitungsprogramm zu verwenden. Also alle weiteren Verfügungen machst du dann natürlich handschriftlich....

    Das macht man ein paar Mal, dann wird man sich bei der Behördenleitung zum Gespräch über die Arbeitsweise einfinden dürfen. M.E. berechtigt, der Umstand, dass sich offenbar etliche Rechtspfleger willig SE-Tätigkeiten überbügeln lassen, rechtfertigt keinen IT-Boykott, um Extra-Arbeit für die SE zu generieren.

    In anderen Bereichen wird ein Antrag oder eine Klage mit RASYS aufgenommen, so dass der RPfl die Daten von Hand eingibt und sie später von der SE in der Fachanwendung erfasst werden.

    In Familien- und Zivilsachen nehmen die Rechtspfleger alle Anträge selbst -inklusive Daten- auf. Allerdings müssen die SE die Daten dann nochmal in Eureka erfassen.

    Der Rechtspfleger tippt also alles ein, damit die SE es nachher nochmals woanders eintippen? Sorry, aber das kann doch nicht ernst gemeint sein.

    In Familie ist vor einigen Jahren mal versucht worden, die Anträge ohne eV von den SE aufnehmen zu lassen. Die haben sich doof angestellt (wahrscheinlich bewusst), die Richter haben rebelliert, und zack mussten es die RPfl wieder machen. :mad:

    Warum haben die Rechtspfleger sich nicht auch doof angestellt?

    Vielleicht sollte man sich auch einmal Gedanken darüber machen, ob es auf Dienstpostenbewertungen durchschlagen kann, wenn man SE-Tätigkeiten verrichtet.

  • In anderen Bereichen wird ein Antrag oder eine Klage mit RASYS aufgenommen, so dass der RPfl die Daten von Hand eingibt und sie später von der SE in der Fachanwendung erfasst werden.

    In Familien- und Zivilsachen nehmen die Rechtspfleger alle Anträge selbst -inklusive Daten- auf. Allerdings müssen die SE die Daten dann nochmal in Eureka erfassen.

    Der Rechtspfleger tippt also alles ein, damit die SE es nachher nochmals woanders eintippen? Sorry, aber das kann doch nicht ernst gemeint sein.

    Durchaus. Wie unter #2 geschrieben, habe ich gelegentlich mal Verfahren selbst eingetragen und die Daten aufgenommen. Das Ergebnis war, dass es zusätzliche Zeit in Anspruch genommen hat, in der die Beteiligten relativ sinnlos bei mir herumsitzen durften.

  • Ich würde mir an deiner Stelle überlegen, ob ich nicht die guten alten Formulare aufleben lassen würde. Dann musst du zwar einen Teil handschriftlich "pinseln", aber so richtig problematisch ist das nicht. Die "Nacherfassung der Daten" kann dann in der Geschäftsstelle erfolgen. Du kannst kaum gezwungen werden, ein Textverarbeitungsprogramm zu verwenden. Also alle weiteren Verfügungen machst du dann natürlich handschriftlich....

    Das macht man ein paar Mal, dann wird man sich bei der Behördenleitung zum Gespräch über die Arbeitsweise einfinden dürfen. M.E. berechtigt, der Umstand, dass sich offenbar etliche Rechtspfleger willig SE-Tätigkeiten überbügeln lassen, rechtfertigt keinen IT-Boykott, um Extra-Arbeit für die SE zu generieren.

    In anderen Bereichen wird ein Antrag oder eine Klage mit RASYS aufgenommen, so dass der RPfl die Daten von Hand eingibt und sie später von der SE in der Fachanwendung erfasst werden.

    In Familien- und Zivilsachen nehmen die Rechtspfleger alle Anträge selbst -inklusive Daten- auf. Allerdings müssen die SE die Daten dann nochmal in Eureka erfassen.

    Der Rechtspfleger tippt also alles ein, damit die SE es nachher nochmals woanders eintippen? Sorry, aber das kann doch nicht ernst gemeint sein.


    Doch, das ist ernst gemeint!

    Man muss sich nämlich für die Aufnahme von Anträgen häufig gespeicherter Word-Dateien oder RASYS bedienen, da die eigentlichen Fachprogramme entsprechende Formulare nicht enthalten.


  • Doch, das ist ernst gemeint!

    Man muss sich nämlich für die Aufnahme von Anträgen häufig gespeicherter Word-Dateien oder RASYS bedienen, da die eigentlichen Fachprogramme entsprechende Formulare nicht enthalten.


    Und es gibt keine Möglichkeit, bestimmte Mustertexte oder persönliche Formulare selbst entsprechend anzulegen?
    Dann ist ForumStar in diesem Punkt ausnahmsweise mal besser. Dort kann man persönliche Formulare und eigene Textbausteine anlegen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Die örtlichen Textverwalter können das tun. Jedenfalls für EUREKA Text. Bei EUREKA Zivil bin ich nicht sicher.

    Aber wie geschrieben: Ich müsste dann in der Fachanwendung (z.B. EUREKA Familiensachen) das Verfahren anlegen und die Beteiligten erfassen. Danach könnte ich das erforderliche Textprodukt in EUREKA Text erzeugen, die Verfahrensdaten werden aus der Fachanwendung übernommen.
    Der Zeitaufwand ist mir, insbesondere bei anwesendem Publikum, zu groß.

  • Bei uns bringt der Rechtspfleger seine Kundschaft sogar noch bis zur Ausgangstür, falls die Antragsaufnahme gerade am langen Sprechtag länger dauert als der Dienstschluss, denn unsere Wachtis machen täglich pünktlich Feierabend. :mad:

    Ist das bei anderen Gerichten auch so, oder bleiben die Wachtis so lange da, bis der letzte Bürger das Haus verlässt? :confused:

  • Warum haben die Rechtspfleger sich nicht auch doof angestellt?

    Vielleicht sollte man sich auch einmal Gedanken darüber machen, ob es auf Dienstpostenbewertungen durchschlagen kann, wenn man SE-Tätigkeiten verrichtet.

    Über die Frage, ob man amtsangemessen beschäftigt wird, wenn man als RPFL Tätigkeiten der Laufbahngruppe 1 verrichtet, hatte ich auch nachgedacht. Wahrscheinlich ist der AkA an den Tätigkeiten aber zu gering, um eine entscheidende Rolle zu spielen.

  • Bei uns bringt der Rechtspfleger seine Kundschaft sogar noch bis zur Ausgangstür, falls die Antragsaufnahme gerade am langen Sprechtag länger dauert als der Dienstschluss, denn unsere Wachtis machen täglich pünktlich Feierabend. :mad:

    Ist das bei anderen Gerichten auch so, oder bleiben die Wachtis so lange da, bis der letzte Bürger das Haus verlässt? :confused:

    :eek: Und was ist, wenn der Antragsteller übergriffig würde? Das geht ja gar nicht!


  • Doch, das ist ernst gemeint!

    Man muss sich nämlich für die Aufnahme von Anträgen häufig gespeicherter Word-Dateien oder RASYS bedienen, da die eigentlichen Fachprogramme entsprechende Formulare nicht enthalten.


    Und es gibt keine Möglichkeit, bestimmte Mustertexte oder persönliche Formulare selbst entsprechend anzulegen?
    Dann ist ForumStar in diesem Punkt ausnahmsweise mal besser. Dort kann man persönliche Formulare und eigene Textbausteine anlegen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


    Kann man wohl inzwischen machen, sollte aber eigentlich nicht nötig sein (wenn die entsprechenden Antragsformulare standardmäßig enthalten wären).

    Die meisten nutzen daher gespeicherte Word-Formulare von früher und sparen sich die Arbeit, nach Einführung von FS die Musteranträge noch einmal anzulegen.


    Unabhängig davon scheint mir fraglich, inwieweit es funktionieren würde, dass der RPfl. in der RAST die Ast./Kläger zunächst zur Geschäftsstelle schickt, um anschließend mit der Antragsaufnahme in ForumStar beginnen zu können. Was macht man in der Zwischenzeit? Der nächste Bürger wartet, diesen kann man jedoch nicht "bedienen", weil ja der andere nach Dateneingabe demnächst wiederkommt.

  • Bei uns bringt der Rechtspfleger seine Kundschaft sogar noch bis zur Ausgangstür, falls die Antragsaufnahme gerade am langen Sprechtag länger dauert als der Dienstschluss, denn unsere Wachtis machen täglich pünktlich Feierabend. :mad:

    Ist das bei anderen Gerichten auch so, oder bleiben die Wachtis so lange da, bis der letzte Bürger das Haus verlässt? :confused:


    nicht wirklich

  • In anderen Bereichen wird ein Antrag oder eine Klage mit RASYS aufgenommen, so dass der RPfl die Daten von Hand eingibt und sie später von der SE in der Fachanwendung erfasst werden.

    In Familien- und Zivilsachen nehmen die Rechtspfleger alle Anträge selbst -inklusive Daten- auf. Allerdings müssen die SE die Daten dann nochmal in Eureka erfassen.

    Der Rechtspfleger tippt also alles ein, damit die SE es nachher nochmals woanders eintippen? Sorry, aber das kann doch nicht ernst gemeint sein.

    Es ist tatsächlich unsinnig, aber es handelt sich um zwei verschiedene, leider nicht kompatible Systeme. Das Rasys, bzw. sein Nachfolger, ist eine reine Formularsammlung.

    In Familie ist vor einigen Jahren mal versucht worden, die Anträge ohne eV von den SE aufnehmen zu lassen. Die haben sich doof angestellt (wahrscheinlich bewusst), die Richter haben rebelliert, und zack mussten es die RPfl wieder machen. :mad:

    Warum haben die Rechtspfleger sich nicht auch doof angestellt?

    Vielleicht sollte man sich auch einmal Gedanken darüber machen, ob es auf Dienstpostenbewertungen durchschlagen kann, wenn man SE-Tätigkeiten verrichtet.

    War vor meiner Zeit hier. Aber ich bin mir sicher, dass die RPfl. ordentlich auf den Deckel bekommen würden/hätten, wenn sie auch plötzlich die Anträge ganz mies aufnähmen. Die SE können sich wenigstens darauf berufen, das nie gemacht/gelernt zu haben.
    (Nicht, dass die Richter immer mit unseren Anträgen einverstanden wären...)

  • Bei uns bringt der Rechtspfleger seine Kundschaft sogar noch bis zur Ausgangstür, falls die Antragsaufnahme gerade am langen Sprechtag länger dauert als der Dienstschluss, denn unsere Wachtis machen täglich pünktlich Feierabend. :mad:

    Ist das bei anderen Gerichten auch so, oder bleiben die Wachtis so lange da, bis der letzte Bürger das Haus verlässt? :confused:

    Hier tragen wir Rpfl auf der RASt auch alle Daten ein. Die Rpfl-Serviceeinheit ist nur stundenweise besetzt. Das ginge organisatorisch auch gar nicht anders. Wir haben versucht, bei der Behördenleitung eine zentrale RASt anzuregen, bei der es dann auch eine echte Serviceeinheit dazu gibt, die dann Erstanlaufstelle für alle Anliegen ist, so dass die Leute erst dann zum Rpfl kommen, wenn das Verfahren angelegt ist und z. B. bei Beratungshilfe der Antrag vollständig ausgefüllt ist und die Belege vollständig vorliegen. Bislang hat die Behördenleitung alle Anträge dahingehend über Jahre abgeschmettert. Nun zeigen sich bei den Rechtspflegern aber langsam Überlastungstendenzen, so dass die Behördenleitung zumindest etwas offener geworden ist.

    Wenn wir die Leute über die Öffnungszeiten hinaus bedienen, müssen wir sie auch bis zum Ausgang begleiten; das sieht unser Behördensicherheitskonzept so vor und finde ich auch richtig. Daher schaue ich auch, dass ich mit den Leuten noch während der Öffnungszeiten fertig bin. Das klappt in aller Regel auch. Leuten, die trotzdem länger bei mir bleiben wollen, sage ich dann, dass das Gebäude um so und so viel Uhr von den Wachtmeistern zugesperrt wird und sie sonst nicht mehr raus können. Das zieht.

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