Berichtigung des Anordnungsbeschlusses

  • Im Grundbuch ist unter der lfd. Nr. 1 ein Miteigentumsanteil verb. mit Sondereigentum ( Eigentumswohnung) eingetragen. Unter der lfd. Nr. 2 zu1 ist eine Verkehrsfläche eingetragen. Im Anordnungsbeschluss ist versehentlich lediglich das Grundstück lfde. Nr. 1 aufgeführt. Das Grundbuchamt hat den Versteigerungsvermerk bzgl. beider Grundstücke eingetragen. Ich überlege, ob ich, gerade weil der Versteigerungsvermerk an beiden Grundstücken bereits eingetragen ist, ob eine Berichtigung des Anordnungsbeschlusses gem. § 319 ZPO möglich ist. Eine Ergänzung nach § 321 ZPO scheidet aus, da die 2 Wochen-Frist des § 321 Abs. 2 ZPO verstrichen ist. Oder könnte ich einen Beschluss erlassen, in dem der Anordnungsbeschluss bzgl. der Verkehrsfläche erweitert wird. Oder einen Beitrittsbeschluss erlassen bzgl. der Verkehrsfläche ?

  • Der eingetragene Vermerk kann kein Präjudiz für die Frage sein, ob hier eine Berichtigung möglich ist, da die Eintragung an 2/zu 1 nicht hätte erfolgen dürfen. Ich würde für 2/zu 1 einen Anordnungsbeschluss machen (vom Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen auch für 2/zu 1 gehe ich aus). Ein Beitritt kann es nicht sein, da insoweit noch keine Anordnung erfolgt ist.

  • Ich würde den Anordnungsbeschluss gemäß § 319 ZPO berichtigen bzw. um den Anteil an der Verkehrsfläche ergänzen, wenn die Vollstreckungsvoraussetzungen hierfür ebenfalls bei urspünglicher Antragstellung vorgelegen haben und es wirklich einfach nur vergessen wurde.

    Nehme an, dass es durch die Eintragungsnachricht des GBA erst aufgefallen war, dass es vergessen wurde, oder?

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