Guten Morgen!
Im Kaufvertrag "bewilligen und beantragen die Vertragsparteien die Löschung der Vormerkung für den Käufer nach erfolgter Eigentumsumschreibung sowie nach erfolgtem Rücktritt". Der Notar wird von den "Beteiligten unwiderruflich beauftragt, auf einseitigen Antrag des Verkäufers den Löschungsantrag zu stellen, falls der Kaufpreis nicht bis zum 15.11.2016 gezahlt wurde". Der Notar hat nun ohne weiteren Vortrag die Löschung der Vormerkung beantragt.
M.E. sind Bewilligung und Antrag unbedingt erklärt und ich kann die Löschung auf den Antrag des Notars vornehmen. So ganz sicher bin ich aber nicht. Liege ich richtig?
Danke euch schon mal.