Natürlich kann alles relativieren, natürlich gibt es immer Gegenbeispiele, etwa über die geeignete oder bessere Führung eines Unternehmens, die Erörterung von Sachfragen mit dem Sachbearbeiter statt mit dem Chef etc. Das ist ja auch genau die Masche, mit der die "echten Verschleierer" dann versuchen, sich herauszureden. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die einzelnen genannten Gesichtspunkte als Anhaltspunkte oder als Prüfungspunkte ungeeignet sind.
Falls Dir besser geeignete Gesichtsunkte bekannt sind, solltest Du sie vielleicht in die Diskussion einbringen. Daran sind sicher alle interessiert.
Dass es Lohnverschleierung gibt, ist jedenfalls eine verschiedentlich rechtskräftig festgestellte Tatsache. Und wenn es so etwas gibt, dann muss man nach Auffindungsmöglichkeiten suchen und nicht die Suche deswegen einstellen, weil es legale Gegenbeispiele gibt, bei denen einzelne Faktoren sich wieder finden.
Im Ergebnis macht es wie immer die Gesamtbetrachtung.
Ich war mal Staatsanwalt in einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Dort verteidigte sich der Angeklagte mit dem Argument, er habe doch nur Fehler bei der Erstellung seiner Steuererklärung gemacht, er habe sich ja sogar zu seinem Nachteil geirrt, und daher nicht vorsätzlich gehandelt. Tatsächlich hatte er 22 "Fehler" gemacht. Davon hat sich einer geringfügig (ein paar hundert DM) steuerlich zu seinem Nachteil ausgewirkt, während aus den anderen 21 eine stattliche fünfstellige Steuerverringerung resultierte. Nun kann man natürlich sagen, dass der eine "Fehler" zu seinem Nachteil doch belege, dass es sich unsgesamt doch nur um "Fehler", also unvorsätzliche Handlungen, gehandelt hat. Man kann aber auch zu einer lebensnäheren Einschätzung gelangen.

Zitat von
RGSilberer
Und bei vielen der kleinen IN-Verfahren wäre es besser gewesen, es wäre neben dem Sachverstand auch noch ein wenig Wissen um Betriebsführung und Rechnungslegung vorhanden gewesen.
Du meinst sicher nicht die kleineren Insolvenzverfahren, sondern die kleineren Unternehmen, die in die Insolvenz gefallen sind, also vor Eröffnung des IN-Verfahrens. Dass es bei solchen öfters an betriebswirtschaftlicher Fundierung fehlt, ist unbestritten. Sagt aber nichts darüber, ob die angeblich das Unternehmen leitende Betriebswirtschaftlerin tatsächlich verantwortlich das Unternehmen leitet und dafür angemessen bezahlt wird, oder ob sie in Wirklichkeit Strohfrau ihres auf Pfändungsfreibetrag arbeitenden Ehemannes ist und ihr hohes Gehalt nur zur Verdeckung erhält (oder auch mit umgekehrten Geschlechterrollen).
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