Erbschein erforderlich?

  • Hallo Zusammen! Habe hier folgenden Fall:Notarielles Testament; Erbeinsetzung der 3 Geschwister der Erblasserin mit Zusatz: sollte einer von diesen, gleichgültig aus welchem Grunde, nicht zur Erbfolge gelangen, so berufe ich zu Ersatzerben jeweils die Abkömmlinge des weggefallenen Miterben zu unter sich gleichen Teilen nach Stämmen. Nunmehr leben von den Geschwistern nur noch 2; die 3. ist unter Hinterlassung von wohl 5 Kindern verstorben. Das Nachlassgericht ist nun der Meinung, dass ich keinen Erbschein brauche, sondern die 5 Kinder mir die Erbfolge auch durch eidesstattliche Versicherung und Abstammungsurkunden nachweisen können. Seht Ihr das auch so? Habe nur eine Entscheidung gefunden, wonach im Testament allgemein als "gemeinschaftliche Abkömmlinge" bezeichnete Erben dies so nachweisen können, dass sie das einzige Kind sind. Wenn es so geht, brauche ich dann von allen 5 die eidesstattliche Versicherung? Danke!

  • eine Entscheidung

    Ferner Bestemeyer notar 5/2013, 147/150 m.w.N. -> eidesstattliche Versicherung aller 5 Abkömmlinge ("Im Interesse einer größtmöglichen Richtigkeitsgewähr")

    Ja, Familienbuch der Eltern oder Geburtsurkunden und notarielle eidesst. Versicherung genügen, ob das dann aber noch viel billiger/einfacher als ein (Teil-)Erbschein ist, bezweifle ich.

  • Vgl. auch Bestelmeyer Rpfleger 2014, 641, 655 mit Fn. 221 zur Rechtsprechung des OLG Hamm und des OLG München, wonach alle Abkömmlinge eine betreffende notarielle eidesstattliche Versicherung abzugeben haben. Ob die Erben, Schlusserben-, Ersatzerben-, Nacherben- oder Ersatznacherbenstellung nachzuweisen ist, bleibt sich dabei gleich (Bestelmeyer notar 2013, 147, 150; in dortiger Fn. 33 ebenfalls weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturnachweise).

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