Hallo,
ich habe folgenden Fall vorliegen:
Die eingetragene Eigentümerin ist Vorerbin. Es ist ein Nacherbenvermerk eingetragen. Danach sind Nacherben die drei Kinder des Erblassers.
Eine Tochter = Nacherbin ist vor Eintritt des Nacherbfalls verstorben. Deren Erben (ihre beiden Kinder) beantragen nun unter Vorlage eines Erbscheins,
den Nacherbenvermerk zu berichtigen und sie als Ersatznacherben einzutragen.
Nach Demharter § 51 Rdnr. 31 schützt der Nacherbenvermerk den Nacherben und dessen Erben.
Ich schwanke nun, ob ich die Berichtigung des Nacherbenvermerks eintrage oder nicht...
Bin für gedankliche Anregungen dankbar.