In der Auflassung wird das von einem Grundstück wegvermessene Flurstück mit 1.505 m² angegeben, im entsprechenden Veränderungsnachweis des Vermessungsamtes ist die Fläche mit 1.506 m² angegeben.
Kann man bei 1 m² von einer Rundungsdifferenz o.ä. ausgehen und das Eigentum mit der tatsächlichen Fläche aus dem VN vollziehen oder muss die Auflassung nachgebessert werden?