Ich brauch mal einen Erfahrungsbericht... Seit 01.01.2017 sind die Rechtsanwälte verpflichtet Schutzschriften ausschließlich zum Schutzschriftenregister einzureichen (befindet sich zentral in Hessen).
Wie geht eure Geschäftsstelle mit jetzt noch eingehenden Schutzschriften von Rechtsanwälten um? Ergeht ein Hinweis an die betreffenden RAe zur Unzulässigkeit durch den Richter?
Für ein Feedback wär ich sehr dankbar.