Schutzschriften

  • Ich brauch mal einen Erfahrungsbericht... Seit 01.01.2017 sind die Rechtsanwälte verpflichtet Schutzschriften ausschließlich zum Schutzschriftenregister einzureichen (befindet sich zentral in Hessen).

    Wie geht eure Geschäftsstelle mit jetzt noch eingehenden Schutzschriften von Rechtsanwälten um? Ergeht ein Hinweis an die betreffenden RAe zur Unzulässigkeit durch den Richter?

    Für ein Feedback wär ich sehr dankbar.

  • Haben wir in der einen gemacht. Der RA fiel aus allen wolken. Er hatte auch kein egvp . Hat der mandant dann selber noch mal eingreicht und am nächsten tad war die einstw. Vfg da. Ich weiss man kann sich darüber streite, aber wir hand haben das so

  • Ich grabe das Thema mal wieder aus. Wir haben jetzt wiederholt Schutzschriften, die von Anwälten (per beA) bei Gericht eingereicht werden. Ob sie parallel im Schutzschriftenregister eingetragen werden, kann ich nicht überprüfen.


    Wie handhabt ihr diese Eingänge? Aus der Kommentierung werde ich nicht so richtig schlau. Zwar spricht der § 49c BRAO davon, dass Anwälte ausschließlich im Schutzschriftenregister einreichen dürfen. Die Kommentierung meint dann aber, dass man trotzdem noch bei Gericht einreichen dürfe. Das beißt sich doch. Entweder heißt ausschließlich auch ausschließlich oder jeder kann machen was er will.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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