Huhu,
folgender Sachverhalt:
1. Mahnbescheid
2. Widerspruch gegen Mahnbescheid
3. Abgabe an Prozessgericht, Klage wird beantragt und begründet
4. Gegner stellt Antrag auf Klageabweisung
5. Rücknahme des Widerspruchs durch Gegner
6. Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids
Nun ist meine Frage, welche Rechtsanwaltsgebühren im Vollstreckungsbescheid aufgenommen werden dürfen.
Der Rechtsanwalt für die 1,0 VG Nr.3305 für den Mahnbescheid auf, diese wurde auch bereits im Mahnbescheid geltend gemacht.
Daneben macht er nun aber die 0,5 VG Nr. 3308 geltend zzgl.
1,3 VG Nr. 3100 für das streitige Verfahren unter Anrechnung der 1,0 Gebühr gemäß der Anmerkung zu Nr. 3305
An meinem Gericht wird die Meinung vertreten, dass im VB maximal insgesamt die 1,3 Gebühr aufgeführt werden darf und für den Rest eine Kostengrundentscheidung ergehen müsste und dann KFA gestellt werden muss.
So ganz nachvollziehen kann ich das jedoch nicht.
Wie macht ihr das?
Liebe Grüße