Nach einem Bericht in n-tv soll zum 1.7.2017 der Unterhaltsvorschuss geändert werden. Konkret sollen nach diesem Bericht
- die Höchstbezugsdauer von 6 Jahren entfallen
- das Höchstalter auf die Vollendung des 18. Lebensjahres hinausgesetzt werden.
Wegen des Wegfalls der 6-Jahres-Grenze wird laut Bericht mit etwa 46.000 Kindern gerechnet, die das betrifft, die Altersanhebung führe zu weiteren geschätzt 75.000 begünstigten Kindern.
Da die Titel seitens des Landesamts für Finanzen mit einer entsprechenden Einschränkung versehen sind ("Die Festsetzung gilt für Unterhaltsleistungen von längstens 72 Monaten oder bis zur Voillendung des 12. Lebensjahres ..."), sind wohl Anträge auf weitere Festsetzungen zu gewärtigen.
Wird das angesichts von § 249 II FamFG in Vereinfachten Unterhaltsverfahren überhaupt möglich sein?