Habe ich vor kurzem in juris gefunden und könnte passen?
OLG Celle vom 25.09.2020, 10 UF 164/20 (veröffentlicht auch in FamRZ 2021, 278-279)
Im Anschluss an BGH v. 23.09.2015 heißt es dort, dass eine erneute Festsetzung im vereinfachten Verfahren nicht möglich ist, da der bisherige Titel - nach damaliger Einstellung der UVG-Leistungen wegen Erreichens des Höchstalters des Kindes oder Ausschöpfens der Höchstdauer von 72 Monaten - auf das Kind umgeschrieben werden kann.
(und damit dann auch Zeiten der 3. Altersstufe erfasst ...)