Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ein GV ist seit einer Woche erkrankt, liegt im Krankenhaus; fällt wohl weitere 6-8 Wochen aus.
Vertretung ist geregelt, d.h. für Neueingänge.
Hier liegt nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den erkrankten GV vor, welche dringendes Handeln erfordert.
Der Vertreter des GV lehnt ein Handeln seinerseits mit der Begründung ab, er komme nicht an die Akten seines Kollegen.
Wie ist das bei Euch geregelt?