Wieder eine Frage:
Wie wird es bei den Nachlassgerichten gehandhabt, wenn ein Wertfragebogen zur Ermittlung des Nachlasswertes nicht zur Akte zurück gereicht wird ?
Sachverhalt ist, dass zu Protokoll des Nachlassgerichts ein Erbscheinsantrag beurkundet und der Erbschein erteilt wurde.
Wird dann zur Erzwingung der Einreichung ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet ?
Schöne Grüße aus Norddeutschland