Hallo liebe Kollegen.
Ich habe einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge 2. Ordnung zu erteilen.
Nun ist aufgetaucht, dass der vorverstorbene Vater des Erblassers aus früherer erster Ehe einen Sohn hatte. Somit hatte der Verstorbene und seine erbberechtigten Vollgeschwister noch einen Halbbruder.
Dieser Halbbruder ist vor zwei Jahren vorverstorben. Die Mutter dieses Halbbruders ist ebenfalls bereits vorverstorben.
Die Vollgeschwister haben einen Erbschein beantragt, da Grundbesitz vorhanden ist. Sie können an Eides statt versichern, dass ihnen keine Abkömmlinge des Halbbruders bekannt sind. Jedoch ist dies allein nicht ausreichend, da sie keinen Kontakt zum Halbbruder hatten.
Ich habe nun eine öffentliche Aufforderung erlassen. Hierauf hat sich niemand gemeldet.
Weiter konnte ich ermitteln, dass im Nachlassverfahren des Halbbruders keine Erben ermitteln wurden. Gemäß Aktenlage ist dort zu entnehmen, dass der Halbbruder allein lebte und ledig war; Kinder sind keine bekannt.
Beim Geburtseintrag des vorverstorbenen Halbbruders sind keine Kinder vermerkt.
Frage: Ist meine öffentliche Aufforderung ausreichend oder hätte ein Nachlasspfleger zur Ermittlung bestellt werden müssen?
Vielen Dank.