Öffentliche Aufforderung ausreichend?

  • Hallo liebe Kollegen.

    Ich habe einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge 2. Ordnung zu erteilen.
    Nun ist aufgetaucht, dass der vorverstorbene Vater des Erblassers aus früherer erster Ehe einen Sohn hatte. Somit hatte der Verstorbene und seine erbberechtigten Vollgeschwister noch einen Halbbruder.
    Dieser Halbbruder ist vor zwei Jahren vorverstorben. Die Mutter dieses Halbbruders ist ebenfalls bereits vorverstorben.

    Die Vollgeschwister haben einen Erbschein beantragt, da Grundbesitz vorhanden ist. Sie können an Eides statt versichern, dass ihnen keine Abkömmlinge des Halbbruders bekannt sind. Jedoch ist dies allein nicht ausreichend, da sie keinen Kontakt zum Halbbruder hatten.

    Ich habe nun eine öffentliche Aufforderung erlassen. Hierauf hat sich niemand gemeldet.
    Weiter konnte ich ermitteln, dass im Nachlassverfahren des Halbbruders keine Erben ermitteln wurden. Gemäß Aktenlage ist dort zu entnehmen, dass der Halbbruder allein lebte und ledig war; Kinder sind keine bekannt.
    Beim Geburtseintrag des vorverstorbenen Halbbruders sind keine Kinder vermerkt.

    Frage: Ist meine öffentliche Aufforderung ausreichend oder hätte ein Nachlasspfleger zur Ermittlung bestellt werden müssen?

    Vielen Dank.

  • Das zu beurteilen, ist allein Sache des Nachlassgerichts, also deine Sache. Ich würde den Erbschein antragsgemäß erteilen.

  • Halbbruder unverheiratet, bei seinem Geburtsstandesamt keine Kinder bekannt, bei seiner Nachlassakte keine Kinder bekannt.

    Frage: Ist meine öffentliche Aufforderung ausreichend oder hätte ein Nachlasspfleger zur Ermittlung bestellt werden müssen?

    Hätte man mich zum NP bestellt, hätte ich an diesem Punkt auch nicht mehr weiter ermittelt, sondern dem Gericht berichtet, dass es wohl keine weiteren Erben gibt.

  • Wenn keinerlei Hinweise auf Abkömmlinge vorliegen, übliche Recherchen negativ waren und sogar ein "Aufgebot" gemacht wurde, dann ist das wohl mehr als ausreichend. Alles muss verhältnismäßig bleiben. Hat der Nachlass allerdings einen wirklich hohen Wert, müsste man ggf. schon nochmal an weitere Recherchen denken.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Das ist kein Fall für eine Nachlasspflegschaft.

    Wenn die Antragsteller an Eides Statt versichern, dass der vorverstorbene Halbbruder des Erblassers ohne Hinterlassung von Abkömmlingen verstorben ist, sich aus der für den Halbbruder geführten Nachlassakte ebenfalls keine Hinweise auf vorhandene Abkömmlinge ergeben und auch im Geburtenbuch des Halbbruders nichts über Abkömmlinge beigeschrieben ist, sind weitere Ermittlungen in dieser Hinsicht nicht veranlasst.

  • Cromwell:

    Ich verstehe den SV so, dass die bekannten Erben einen ES beantragen wollten und dann im Rahmen des dortigen Verfahrens der allen zunächst unbekannte Halbbruder aufgetaucht ist.

    Wie ich schon gesagt hatte, ist in dem hier geschilderten Fall das bisher gemachte m.E. ausreichend, um den ES zu erteilen.

    Allerdings muss man immer beachten, dass das NLG nicht blind auf Eidesstattliche Versicherungen vertrauen darf sondern nur dann den ES erteilen soll, wenn es von der Richtigkeit der gemachten Angaben überzeugt ist. Hier also zur Absicherung trotz der EV eine öffentliche Aufforderung nachzuschieben, ist schon eine sehr vorsichtige Vorgehensweise des NLG.

    Wenn es sich nun um einen wirklich sehr hochwertigen Nachlass handelt, dann könnte man sich evtl. schon überlegen, ob es nicht im Rahmen der Verhältnismäßigkeit liegt, ggf. noch weitere Recherchen anzustellen. Das ist eine Einzelfallentscheidung die aber -wie gesagt- auch ich im genannten Fall eher zu Gunsten der sofortigen Erbscheinserteilung treffen würde.

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