Abschichtungsvereinbarung im Erbscheinstermin?

  • Die Beteiligten wollen im Erbscheinstermin eine Abschichtungsvereinbarung zu Protokoll erklären. Geht das? Hintergrund ist natürlich, dass man die Kosten für die Unterschriftsbeglaubigung sparen will.

  • Seit wann werden denn die Unterschriften unter einem Erbscheinsantrag beglaubigt?


    Es geht um die öffentliche Beglaubigung des Abschichtungsvertrags, der zwar formlos möglich ist, aber dem Grundbuchamt in der Form des 29 GBO nachgewiesen werden muss.

    Aber eben nu, wenn man den Vertrag im Rahmen des Erbscheinsverfahrens mit protokollieren könnte. Aber dafür brâuchte es eine Grundlage. Und die sehe ich nicht.

  • Seit wann werden denn die Unterschriften unter einem Erbscheinsantrag beglaubigt?


    Es geht um die öffentliche Beglaubigung des Abschichtungsvertrags, der zwar formlos möglich ist, aber dem Grundbuchamt in der Form des 29 GBO nachgewiesen werden muss.

    Aber eben nu, wenn man den Vertrag im Rahmen des Erbscheinsverfahrens mit protokollieren könnte. Aber dafür brâuchte es eine Grundlage. Und die sehe ich nicht.


    Sorry, aber die Höchstgebühr bei reiner UB ist 70,00€ (+USt), deswegen muss man sich nicht verbiegen, nicht mal für Freunde und für andere macht man sich schon gar keine Gedanken!

  • Das halte ich für fragwürdig, ob die Abschichtungsvereinbarung im Protokoll der Form des § 29 GBO genügt. Es sind doch fremde Erklärungen und es handelt sich beim der Protokollierung nicht um einen gerichtlichen Vergleich (§ 127a BGB). Nächstes Mal kommt der Gläubiger Abt. III gleich mit und bewilligt nebenbei noch die Löschung seiner Grundschuld auf dem (Nachlass-)Grundstück?

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