Als Eigentümer steht im Grundbuch ein nicht befreiter Vorerbe. Es ist ein Nacherbenvermerk und ein Testamentsvollstreckervermerk im Grundbuch eingetragen. Ein Nachlassgrundstück wurde nun verkauft durch den Testamentsvollstrecker; der Vorerbe hat in die notarielle Urkunde auch mit unterzeichnet und dem Verkauf ausdrücklich zugestimmt. Diese Auflassung habe ich grad zum Vollzug auf dem Tisch. Zugleich sollen der Nacherben- und Testamentsvollstreckervermerk gelöscht werden am Vertragsgegenstand. In der Kaufvertrags-/Auflassungsurkunde„erteilt der Testamentsvollstrecker (TV) für die Nacherben die Zustimmung zum Verkauf".
Es liegt – soweit ich das beurteilen kann - eine entgeltliche Verfügung vor. Ich kann nicht prüfen, ob evtl. ein höherer Kaufpreis hätte erzielt werden können. Es wurde an einen Dritten verkauft – also kein Verwandschaftsverhältnis. Der vereinbarte Kaufpreis löst bei mir keine (erheblichen) Zweifel aus.
Ein Testamentvollstreckerzeugnis wurde nicht beantragt. Ich habe die Nachlassakte angefordert und auch schon hier. Im Testament steht folgendes zu den Aufgaben des Testamentvollstreckers:
-Der TV hat den Nachlass zu verwalten bis der Nacherbfall eintritt.
-Der TV hat nach Eintritt des Nacherbfalles die Auseinandersetzung des Nachlasses zu erwirken.
-Der TV hat während der Vorerbschaft die Nacherbenrechte wahrzunehmen.
-Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Genügt es, dass hier der TV für die Nacherben die Zustimmung zum Verkauf erteilt oder müssen diese selbst die Zustimmungserklärung abgeben? Nacherben sind 3 namentlich bezeichnete volljährige Enkelkinder des Erblassers. Ersatznacherbfolge ist angeordnet; fällt einer der 3 Nacherben aus, so treten an seine Stelle seine Abkömmlinge (derzeit nicht bekannt).
Kann ich die Auflassung und die Löschung der zwei Vermerke vollziehen? Oder gibt es hier ein Problem?
Meiner Meinung nach genügt es, dass der TV die Zustimmungserklärung für die Nacherben abgibt, da laut dem Testament er die Nacherbenrechte wahrzunehmen hat. Da ich jedoch noch nicht so lange Grundbuchsachen bearbeite, wäre ich für jeden hilfreichen Hinweis/Gedanken dankbar.