das kann man m.E. erst nach der Beantwortung der von mir genannten Fragen beantworten...
Extrembeispiel:
Der Schuldner war 4 Wochen im Krankenhaus, der Gl. hat ne falsche Schuldneranschrift benannt, so dass der Schuldner vom PfÜB keine Kenntnis hatte und die Bank hat den Schuldner auch nicht über die Pfändung informiert.....
Wenn dies alles zusammentrifft, wäre ich auch gegenüber einer positiven Bescheidung offen