Tod Gesellschafter GbR

  • Dann fällt mangels GbR-Register wieder alles auf die Frage zurück, ob der Gesellschaftsvertrag mittlerweile geändert wurde.

    Mir persönlich würde das Vorliegende nicht genügen, denn wenn es keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag gäbe, müssten die Beteiligten dessen aktuellen Inhalt sogar eidesstattlich versichern (vgl. Bestelmeyer Rpfleger 2016, 694, 712 f. m.w.N.). Ich würde diese Rechtsfrage daher ggf. vom OLG entscheiden lassen und die Obergerichte sehen es bekanntlich - wenn auch teilweise nur in Nuancen - ebenfalls unterschiedlich.

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