Unterhaltspfändung - Berechnung unpf. Betrag bei weiteren Unterhaltspflichten

  • Völlig richtig, was du da sagst, Frog… wie du evtl. bereits gemerkt hast, bin ich eher der Pragmatiker. Insofern ich nicht weiß, dass der Schuldner ein extrem niedriges Einkommen hat, mache ich mir darüber in der Tat eher weniger Gedanken.

    Richtigerweise müsstest du nach m.E. den Betrag explizit für den Schuldner freigeben, den er als Unterhalt an die beiden Kinder zahlt. Der Vordruck für den Pfüb gibt das ja auch her.

  • Ist das nicht die gleiche oder zumindest eine ähnliche Frage wie erst neulich in einem anderen Thread? :D

    Freibetrag X + 2/3 des Nettomehrbetrages

    Und ja, manch einer mag das evtl. anders sehen.

    Ich mache es - mit leichtem Bauchgrummeln - genauso. Der rückständige Unterhalt darf nicht zulasten des laufenden gehen, sodass 1/2 für mich wegfällt. Alternativ überlege ich mir regelmäßig, ob ich nicht die beiden laufenden Zahlungen als vorrangig eintragen soll, damit eben das Problem bei niedrigem Einkommen und daraus resultierender Benachteiligung des laufenden Unterhalts nicht besteht. Es kommt hier zum Glück nicht häufig vor.

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