Erhöhung der Vergütung

  • Freilich nicht sicher, aber ich bin zuversichtlich. Immerhin wird es ja im Paket mit der von der Jumiko jahrelang herbeigeflehten gesetzlichen Vertretung durch den Ehegatten (beschränkt auf Gesundheitsangelegenheiten) dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.

  • Na dann kann man nur hoffen , dass der Bundesrat nicht so genau liest, was er mit der Betreuervergütung nebenbei ( zu Lasten seiner Mitglieder ) noch beschließt.
    Bis sich ein gesetzliches Vertretungsrecht von Ehegatten verfahrens- u. kostenmindernd auswirkt, fallen die höheren Ausgaben für die Betreuervergütung ab dem gültigen Stichtag auf jeden Fall an.

  • Na dann kann man nur hoffen , dass der Bundesrat nicht so genau liest, was er mit der Betreuervergütung nebenbei ( zu Lasten seiner Mitglieder ) noch beschließt.
    Bis sich ein gesetzliches Vertretungsrecht von Ehegatten verfahrens- u. kostenmindernd auswirkt, fallen die höheren Ausgaben für die Betreuervergütung ab dem gültigen Stichtag auf jeden Fall an.

    Also etliche Länderkammern sind FÜR eine Erhöhung der Stundensätze.

    Nachzulesen auf der Homepage des BdB

    https://bdb-ev.de/

    Hier mal einige Überschriften:

    [h=3]NRW-Politiker für Erhöhung der Stundensätze in der rechtlichen Betreuung[/h]
    [h=3]Niedersachsen unterstützt bedarfsgerechte Vergütung von Berufsbetreuern[/h]
    [h=3]„Rechtliche Betreuung muss ausreichend finanziert werden!″[/h]


    Der Hamburger Bürger*schafts*abgeordnete Richard Seelmaecker (CDU, Foto: Mitte) unterstützt die Forderungen des BdB.


    [h=3]Forderung nach Erhöhung des Stundensatzes trifft bei Minister Mertin auf offene Ohren[/h]

    Der Justizminister von Rheinland-Pfalz Herbert Mertin zeigt Verständnis für die Situation der Berufsbetreuer/innen in Deutschland

  • Ist wirklich witzig.

    Heute sind alle dafür und damals waren alle dagegen.

    Hätte man damals gleich auf mich gehört (Rpfleger 2005, 583), könnte man sich die heutigen Bauchaufschwünge sparen. Ich hatte bereits seinerzeit für eine inflationsbereinigte Vergütung unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen jährlichen Kaufkraftschwundes plädiert.

  • Sie erwarten aber nicht wirklich von unseren Politikern ein derart komplexes und langfristiges Denken, oder?

    Ich bin echt gespannt wann das losgeht.


  • Eine derartige Forderung wäre sicher schwierig in einem Gesetz abzubilden und wohl auch eher unüblich. Beamtenbesoldungen und Rechtsanwaltsvergütungen erhöhen sich auch nicht jährlich automatisch anhand der Inflation.

    Man hätte allerdings schon mal nach 5 Jahren VBVG feststellen können, dass eine Erhöhung für die Betreuer gut wäre.

  • Immerhin wird es ja im Paket mit der von der Jumiko jahrelang herbeigeflehten gesetzlichen Vertretung durch den Ehegatten (beschränkt auf Gesundheitsangelegenheiten) dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.

    Ich glaube, mir ist da was entgangen :D. Kannst du mich erleuchten? ;)


    Erleuchtung mögest Du nur von unserem Erlöser erwarten. Was ich vermag, ist die mir bekannten Fakten wiederzugeben:
    Der Gesetzentwurf http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba...765/76527.html befasst sich ursprünglich mit dem Vertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitssorgeangelegenheiten. Dieser Gesetzentwurf kam vom Bundesrat. Ihm gingen diverse Beschlüsse in Justizministerkonferenzen voraus, vergleiche etwa

    Frühjahr 2015, http://www.bdr-online.de/bdr/images/sto…15_Internet.pdf, Seite 70, Top I.2

    Frühjahr 2016, https://mdjev.brandenburg.de/media_fast/bb1…euungsrecht.pdf Top I.5

    Es freut mich zu lesen, dass die Forderung nach Vergütungserhöhung auch in (einzelnen?) Bundesländern geteilt wird. Wenn man bedenkt, wie sich Löhne und Preise seit 2005 (von damals stammen die aktuellen Gebührensätze) entwickelt haben, dann ist die beabsichtigte Erhöhung um 15 % schon wieder erschreckend mickrig.

    In der Begründung der Regierungsfraktionen heißt es, die Betreuer könnten sich wegen der niedrigen Vergütung den Verfahren zu wenig widmen, weil sie, um überleben zu können, zu viele Betreuungen übernehmen. (Das klingt für mich wie ein Eingeständnis, dass die Stundenpauschalen zu niedrig sind.) Auch wird die Sorge geäußert, dass (zu viele) Betreuungsvereine aufgeben und damit Strukturen wegbrechen, die sich nur mit größter Mühe wiederaufbauen ließen.

  • Ich hatte bereits seinerzeit für eine inflationsbereinigte Vergütung unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen jährlichen Kaufkraftschwundes plädiert.

    Eine derartige Forderung wäre sicher schwierig in einem Gesetz abzubilden und wohl auch eher unüblich.

    Alles machbar. Beispiel für eine indexbezogene Anpassung gesetzlich geregelter Beträge: § 28a SGB XII.

  • Wenn man bedenkt, wie sich Löhne und Preise seit 2005 (von damals stammen die aktuellen Gebührensätze) entwickelt haben, dann ist die beabsichtigte Erhöhung um 15 % schon wieder erschreckend mickrig.

    Das mit den 15 % als mickrig anzusehen für fast 12 Jahre ist wohl richtig. Wenn ich mir meine Besoldungserhöhungen seit dieser Zeit so ansehen, dann komme ich auch auf kaum mehr als 15 %. Und ob und wann die diesjährige Einigung auf die Beamten übertragen wird, ist wie immer unklar. Die Bundesländer überbieten sich eher im Wettbewerb, wer zahlt am schlechtesten.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Man muss bei den Berufsbetreuern allerdings noch die weggefallene Umsatzsteuer in das Erhöhungspotential einbeziehen, weil die Vergütung nach § 4 VBVG als Bruttovergütung ausgestaltet ist. Für Berufspfleger und Berufsnachlasspfleger sieht es insoweit anders aus, aber bei jenen wird die Umsatzsteuer im Anwendungsbereich des § 3 VBVG auch zusätzlich ersetzt.

  • Man muss bei den Berufsbetreuern allerdings noch die weggefallene Umsatzsteuer in das Erhöhungspotential einbeziehen, weil die Vergütung nach § 4 VBVG als Bruttovergütung ausgestaltet ist. Für Berufspfleger und Berufsnachlasspfleger sieht es insoweit anders aus, aber bei jenen wird die Umsatzsteuer im Anwendungsbereich des § 3 VBVG auch zusätzlich ersetzt.

    Mein Steuerberater hat mir erklärt, dass die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe seinerzeit abgesetzt werden konnte und dadurch weniger Einkommssteuer gezahlt werden mussten. So ganz ging das zwar nie auf aber durch den Wegfall der Umsatzsteuer steigt die Einkommssteuer.

    Wurde mir so erkärt. Nun bin als Betreuer vieles....aber kein Steuerfachmann.

  • Ich denke, da bringst Du etwas durcheinander.

    Zunächst unterlag natürlich grundsätzlich die Bruttoeinnahme (incl. USt.) der Steuerpflicht, wovon die USt.-Beträge sodann wieder als Betriebsausgabe abgesetzt werden konnten. Außerdem betrug die Nettovergütung in der höchsten Stufe nur 28,15 €, weil sich der Stundensatz von 33,50 € als Bruttosatz verstand. Durch den Wegfall der USt. erhöhte sich die Nettovergütung somit von 28,15 € auf 33,50 € und dieser erhöhte Satz soll nunmehr nochmals um 15 % erhöht werden.

    Natürlich waren (und sind) nach § 4 VBVG aus die Auslagen includiert. Das habe ich bei der vorstehenden Berechung aber nicht berücksichtigt, weil diese naturgemäß schwanken und sie außerdem keinesfalls so hoch zu Buche schlagen wie die vormalige Umsatzsteuer. Außerdem soll hier ja nur aufgezeigt werden, dass der USt.-Wegfall bereits zu einer Vergütung der Nettovergütung führte und diese erhöhte Vergütung nun nochmals erhöht wird.

  • Wenn man bedenkt, wie sich Löhne und Preise seit 2005 (von damals stammen die aktuellen Gebührensätze) entwickelt haben, dann ist die beabsichtigte Erhöhung um 15 % schon wieder erschreckend mickrig.


    Das mit den 15 % als mickrig anzusehen für fast 12 Jahre ist wohl richtig. Wenn ich mir meine Besoldungserhöhungen seit dieser Zeit so ansehen, dann komme ich auch auf kaum mehr als 15 %.

    Ich habe gerade mal nachgeschaut. Da es Abweichungen von Land zu Land gibt, habe ich mich der Einfachheit halber auf Tarifbeschäftigte beschränkt, dort auf die Entgeltgruppe E 10 Stufe 1. Und (weil ich nur diese Zahlen auf die Schnelle finden konnte, nur der Vergleich 01.11.2006 zu 01.11.2016, also nur 10 Jahre.

    [TABLE='class: grid, width: 333']

    [tr][td][/td][td]

    West

    [/td][td]

    Ost

    [/td][/tr][tr][td]

    01.11.2006:

    [/td][td]

    2.340,00 €

    [/td][td]

    2.165,00 €

    [/td][/tr][tr][td]

    01.11.2016:

    [/td][td]

    2.943,29 €

    [/td][td]

    2.943,29 €

    [/td][/tr][tr][td][/td][td][/td][td][/td][/tr][tr][td]

    Erhöhung in %

    [/td]


    [TD='align: right']25,7816239
    [/TD]
    [TD='align: right']35,9487298
    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]


    Quellen: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/ost/
    und http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/

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