Es gibt zum Thema schon einen Thread:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…-Verg%C3%BCtung
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Sorry, das hatte ich nicht auf dem Schirm. Mein Beitrag kann gern dahin verschoben und hier geschlossen werden.
Es gibt zum Thema schon einen Thread:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…-Verg%C3%BCtung
leider nicht aktuell...
Hier der Link zu Referentenentwurf:
Hier der Link zum Referentenentwurf:
Es gibt zum Thema schon einen Thread:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…-Verg%C3%BCtung
leider nicht aktuell...
Mag sein.
Dennoch hätte Winifred im genannten Thread seinen Beitrag posten können. Es muss ja nicht immer für das gleiche Thema diverse Threads geben.
Themen zusammengeführt.
Mel (Mod.)
Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Anpassung der Vormünder- und Betreuervergütung auf den Weg gebracht. Also sollte in den nächsten Monaten mit dem Inkrafttreten zu rechnen sein.
Danke für den Hinweis.
Hier der Link zum Referentenentwurf:
Was wären denn solche Aufwendungen nach § 1835 Abs. 3 BGB für den Berufsbetreuer?
Was wären denn solche Aufwendungen nach § 1835 Abs. 3 BGB für den Berufsbetreuer?
z.B. Vergütung nach dem RVG für den Betreuer der Rechtsanwalt ist.
Das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden (Bundesgesetzblatt I S. 866):
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/sta…gbl119s0866.pdf
Inkrafttreten: 27.07.2019
Nachtrag 5.7.19: Ein Ausdrucken ist hier möglich:
Aus meiner Sicht wird damit die Pauschalvergütung unnötig kompliziert gestaltet.
Weshalb bedarf es nach Meinung des Gesetzgebers zusätzlicher zeitlicher Abstufungen nach dem 12. Monat?
Und dann auch noch die zusätzlichen Pauschalen für besonders Vermögende. Diese halte ich aus der hiesigen Praxis betrachtet für fehl am Platz. Die vermögenden Betreuten bei uns verfügen meist über verschiedene Konten, also keine besonderen Geldanlagen. Welchen erhöhten Aufwand hat der Betreuer für diese Fälle? Da machen den Betreuern die Mittellosen mit immer wieder neuen Verbindlichkeiten wesentlich mehr Probleme/Aufwand.
Warum wurden nicht einfach die Stundensätze erhöht und das an sich bewährte System beibehalten?
Warum wurden nicht einfach die Stundensätze erhöht und das an sich bewährte System beibehalten?
Moin alle miteinader von der angenehm warmen Ostsee,
na Sie stellen aber Fragen werter Frog
Das ist doch wohl ganz logisch. Alles andere wäre zu einfach gewesen und würde ja nicht die lange Zeit des "Nachdenkens" (die ersten Überlegungen für eine Erhöhung resultieren aus 2016 / 17 wenn ich mich recht erinnere.) begründen.
Seinerzeit hies es noch "Stundensatzerhöhung um 15% und alles ist gut". Aber da spielten die Länder ja nicht mit.
Nun ist ist es eben deutlich komplizierter und es wurde Zeit gewonnen.
Das längjährige Betreuer mit vielen Altfällen dabei die A-Karte gezogen haben ist ja klar ersichtlich. Eigentlich sollten wir (Bin jetzt seit 23 Jahren Berufsbetreuer) nach und nach alle Betreuungen die länger als 2 Jahre laufen abgeben und uns um "Neufälle" bemühen. Aber das möchte ich meinen zu Betreuenden (teilweise 10 jahre und länger) irgendwie nicht antun.
Auch das das Begindatum welches auf so ein willkürliches Datum fällt, halte ich für nicht grade zielführend. Hier hätte der Gesetzgeber doch ein Datum (01.07. oder auch 01.08.) festlegen können, oder nicht?
Naja, die gängen Betreuungssoftwaren (stimmt das so mit der Mehrzahl von Software) werden ein entsprechendes Update bringen und gut ist.
Hoffen wir mal, dass die Berechnungen dann so stimmen.
Wird die erste Zeit bestimmt wieder "spaßig" werden.
Ein schönes We allen.
Auch das das Begindatum welches auf so ein willkürliches Datum fällt, halte ich für nicht grade zielführend. Hier hätte der Gesetzgeber doch ein Datum (01.07. oder auch 01.08.) festlegen können, oder nicht?
Naja, die gängen Betreuungssoftwaren (stimmt das so mit der Mehrzahl von Software) werden ein entsprechendes Update bringen und gut ist.
Hoffen wir mal, dass die Berechnungen dann so stimmen.
Wird die erste Zeit bestimmt wieder "spaßig" werden.
Ein schönes We allen.
Und was hätte das geändert? Vergütungsmonate sind doch ohnehin keine Kalendermonate, sodass das Beginndatum völlig egal ist.
Und die neue Vergütung gilt erst für die Vergütungsmonate, die an oder nach dem 27.07. beginnen, sodass keine Rumpfmonate berechnet werden müssen.
Alles anzeigenAuch das das Begindatum welches auf so ein willkürliches Datum fällt, halte ich für nicht grade zielführend. Hier hätte der Gesetzgeber doch ein Datum (01.07. oder auch 01.08.) festlegen können, oder nicht?
Naja, die gängen Betreuungssoftwaren (stimmt das so mit der Mehrzahl von Software) werden ein entsprechendes Update bringen und gut ist.
Hoffen wir mal, dass die Berechnungen dann so stimmen.
Wird die erste Zeit bestimmt wieder "spaßig" werden.
Ein schönes We allen.
Und was hätte das geändert? Vergütungsmonate sind doch ohnehin keine Kalendermonate, sodass das Beginndatum völlig egal ist.
Und die neue Vergütung gilt erst für die Vergütungsmonate, die an oder nach dem 27.07. beginnen, sodass keine Rumpfmonate berechnet werden müssen.
Habe grade was gefunden. Es gibt eine Übergangsregelung so wie von Ihnen aufgeführt.
"Ein Beispiel für die Bedeutung der Übergangsregelung: Eine Betreuung wurde am 1. Juni eingerichtet. Das Abrechnungsquartal, in das das Inkrafttreten der Neuregelung fällt, läuft vom 2. Juni bis zum 1. September 2019. Die einzelnen Abrechnungsmonate wären 2. Juni bis 1. Juli, 2. Juli bis 1. August sowie 2. August bis 1. September. Nur der letzte dieser drei Monate liegt vollständig in der Zeit ab dem Inkrafttreten der Neuregelung und kann deshalb nach „neuem Recht“ abgerechnet werden, die beiden vorangegangenen Monate werden noch vollständig nach den bisherigen Regelungen vergütet."
Aber wie gesagt. Ich gehe davon aus, dass meine Betreuungssoftware das wuppen wird.
Ich hatte die Befürchtung, dass das Ganze wieder sowas wird wie 2005. Da sollten wir alle Betreuungen bis zum Stichtag Änderung Gesetz abrechnen damit dann ein Neuanfang mit der Pauschalisierung gemacht werden konnte.
Alles anzeigenWarum wurden nicht einfach die Stundensätze erhöht und das an sich bewährte System beibehalten?
Moin alle miteinader von der angenehm warmen Ostsee,
na Sie stellen aber Fragen werter Frog
Das ist doch wohl ganz logisch. Alles andere wäre zu einfach gewesen und würde ja nicht die lange Zeit des "Nachdenkens" (die ersten Überlegungen für eine Erhöhung resultieren aus 2016 / 17 wenn ich mich recht erinnere.) begründen.
Seinerzeit hies es noch "Stundensatzerhöhung um 15% und alles ist gut". Aber da spielten die Länder ja nicht mit.
Nun ist ist es eben deutlich komplizierter und es wurde Zeit gewonnen.
Das längjährige Betreuer mit vielen Altfällen dabei die A-Karte gezogen haben ist ja klar ersichtlich. Eigentlich sollten wir (Bin jetzt seit 23 Jahren Berufsbetreuer) nach und nach alle Betreuungen die länger als 2 Jahre laufen abgeben und uns um "Neufälle" bemühen. Aber das möchte ich meinen zu Betreuenden (teilweise 10 jahre und länger) irgendwie nicht antun.
....
Betreuer mit vielen schon länger laufenden Betreuungen hatten vor der Gesetzesänderung so gesehen auch schon den Zonk.
Andererseits muss es aus meiner Sicht eine Abstufung nach der zeitlichen Dauer der Betreuung geben. In der ersten Zeit der Betreuung dürfte normalerweise für den Betreuer tatsächlich mehr zu regeln sein, um erst einmal Ordnung in die Verhältnisse des Betroffenen zu bringen.
@ Ostholsteiner68:
Welchen Inhalt einer Änderung des VBVG hättest erwartet bzw. dir gewünscht?
@ Ostholsteiner68:Welchen Inhalt einer Änderung des VBVG hättest erwartet bzw. dir gewünscht?
Also das mit dem "Wünschen" hat mir jetzt gefallen.
Es wäre doch am einfachsten gewesen, die Stundensätze zu erhöhen.
Stufe 3 auf 50+X
Stufe 2 auf 40+x
Stufe 1 auf 35+X
Hinzu noch eine Dynamik von 2% alle 2 Jahre oder so.
Und natürlich muss es zeitliche Abstufungen geben. Wobei es durchaus Betreuungen gibt, wo der Zeitansatz auch nach X Jahren nicht passt. Dafür hat man dann aber seine "Ausgleichsbetreuungen" (Böser Begriff, ich weiss).
Na schaun wir mal was durchschnittlich an "mehr" dabei raus kommt. Ich gehe mal davon aus, dass es in 2-3 Jahren entsprechende Untersuchungen geben wird.
Einen schönen Wochenbegin allen.
Hatt jemand hierzu eine Kommentierung?
Das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden (Bundesgesetzblatt I S. 866):
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/sta…gbl119s0866.pdf
Inkrafttreten: 27.07.2019
Banale Frage:
Das Gesetz lässt sich nicht ausdrucken, da die Funktion deaktiviert/gesperrt ist.
Kann mir mal jemand einen Tipp geben, der mir weiterhilft ?
Meine Kollegen sind ebenfalls ratlos.
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