Hallo zusammen,
habe hier folgenden Fall:
Mutter und Vater (in Gütergemeinschaft verheiratet) erscheinen mit der gemeinsamen Tochter beim Notar und lassen folgendes beurkunden:
Mutter und Tochter gründen eine GbR.
Die Mutter ist im Grundbuch als Alleineigentümerin bei einem Grundstück eingetragen (Vorbehaltsgut). Dieses bringt die Mutter nun in die neu gegründete GbR ein. Auflassung von der Mutter an GbR ist erklärt.
Im letzten Punkt "X. Vorgehaltsgut" der Urkunde steht:
"Vater und Mutter erklären im Wege eines Ehevertrages die Beteiligung der Mutter an der neu gegründeten GbR zu deren Vorbehaltsgut."
Ich bin mir bei folgenden Punkten nicht ganz sicher:
1. Reicht die Erklärung unter "X.Vorbehaltsgut" aus? Nach § 1418 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist Ehevertrag nötig, um Vorbehaltsgut zu begründen. Gem Pal. § 1408 BGB, Rn. 13 scheiden die auch Dritten zugänglichen reinen schuld- oder sachenrechtliche Verträge wie Schenkung, Gesellschaftsvertrag etc. aus, um Regelungen der güterrechtlichen Verhältnisse zu regeln.
2. Brauche ich eine Unbendenklichkeitsbescheinigung? Gesellschafter sind ja nur die Mutter selbst und eine Verwandte in gerader Linie. Aber aufgelassen wird ja an die rechtsfähige GbR. Weiter ist in der Urkunde angegeben, dass die Beteiligung an der GbR seitens der Mutter im Verhältnis zur Tochter als Schenkung erfolgt. Allerdings übernimmt die Tochter Darlehensverbindlichkeiten als weitere Schuldnerin.
Wie seht ihr das?