Hallo,
hat hier zufällig jemand Erfahrung mit Wohnungsreallasten? Bei uns hat sowas noch niemand gehabt.
In meinem Fall sind Eheleute A und B zu je 1/4 als Eigentümer eingetragen (der andere 1/2-Anteil hat andere Eigentümer - deshalb geht natürlich kein Wohnungsrecht). Jetzt überträgt A sein 1/4 auf B, dafür soll zugunsten von A eine Wohnungsreallast eingetragen werden (der Erwerber verpflichtet sich zur Gewährung eines Mitbenutzungsrechts).
Es sind konkrete Räume benannt, die von A mitbenutzt werden dürfen. Ich habe jetzt schon gefunden, dass eine Konkretisierung auf bestimmte Räume oder Gebäude(teile) nach hM nicht möglich sein soll (kritisch dazu aber Staudinger/Reymann 2017, Einleitung zu §§ 1105-1112, RNr. 68), weil der Ort, an dem Reallastleistungen zu erbringen sind, auch bei anderen Reallasten problemlos in den Inhalt aufgenommen werden kann.
Außerdem enthält meine Urkunde den Passus, dass "das Mitbenutzungsrecht" unter bestimmten Bedingungen auch dinglich erlischt. Die Reallast ist aber nicht als auflösend bedingt bewilligt. Ich frage mich nun, ob dies so gewollt ist, immerhin ist von einem dinglichen Erlöschen die Rede?