Es wundert mich, dass ich hier zu diesem Thema nichts finden konnte, daher würde ich gerne mal eure Meinung zur Bevollmächtigung von Notarangestellten für Grundschuldbestellungen hören.
Wie sich aus § 17 Abs. 2a S.2 Nr. 1 BeurkG ergibt, soll der Notar darauf hinwirken, dass (...) "rechtsgeschäftliche Erklärungen des Verbrauchers von diesem persönlich oder durch eine Vertrauensperson vor dem Notar abgegeben werden".
So vertritt nicht nur Reetz in Hügel, GBO, Rn. 18 zu "Vollmacht" die Auffassung, dass Angestellte des Notars nicht geeignet sind, derartige Vertrauenspersonen darzustellen. Vollmachten zu deren Gunsten zur Bestellung eines Finanzierungsgrundpfandrechts für den Käufer sollen daher nicht möglich sein.
Ist diese Regelung eurer Meinung nach vom GBA zu überprüfen? Oder würdet ihr euch wegen der Soll-Vorschrift nicht daran stören, wenn eine ReNo die GS auf Grund einer vom Verkäufer erteilten Vollmacht bestellt.