Blöde Situation, ich brauche mal gedankliche Mithilfe
Beantragt wurde eine Sicherungshypothek wie üblich ohne Angabe von Geburtsdaten im Titel. Da in der betreffenden Gemeinde ein Grundbuch existiert, deren Eigentümerin den gleichen Namen wie die echte Schuldnerin trägt und beide in der gleichen Gemeinde wohnen, wurde jetzt irrtümlich die Sicherungshypothek dort eingetragen. Die Eigentümerin, die nicht die echte Schuldnerin ist, beschwert sich jetzt darüber zu Recht. Die unterschiedlichen Adressen im Wohnungsblatt und im Titel waren nicht geeignet echte Zweifel an der Personenidentität zu haben, zumal der Titel schon etwas älter ist.
Im Kollegenkreis wird nun diskutiert ob hier ein Amtswiderspruch oder eine Amtslöschung in Frage kommt was meint ihr?