Hallo,
es liegt mir folgender Sachverhalt vor:
Eheleute haben ein gemeinsames minderjähriges Kind (16 Jahre).
Kindesvater stirbt.
Kindesmutter schlägt die Erbschaft nach dem Kindesvater nur für das minderjährige Kind aus,
für sich nimmt sie die Erbschaft an. Grund für die Erbausschlagung ist die Überschuldung des Nachlasses.
Die Kindesmutter selbst hat aber ausdrücklich die Erbschaft angenommen. Sie gibt an, dass sie ohnehin die Schulden des Ehemannes zu tragen hat.
Eine familiengerichtliche Genehmigung ist m.E. zwingend erforderlich.
Bisherige Ermittlungen ergaben, dass die Kindesmutter und das minderjährige Kind jeweils zu 1/2 Miteigentumsanteil Eigentümer eines Hausgrundstücks sind.
Das Grundstück ist mit einer Grundschuld, eingetragen für eine Bank, und einem unentgeltlichen Wohnrecht, eingetragen für den Erblasser/Kindesvater, belastet.
Das zugrunde gelegte Darlehen für die Grundschuld ist auch vom Kindesvater/Erblasser abgeschlossen worden.
Ist hier von einer Überschuldung des Nachlasses auszugehen?
Würdet Ihr die familiengerichtliche Genehmigung erteilen oder Ergänzungspflegschaft anordnen?
Gruß
Euer Löwe