Im Jahr 1980 wurde vom Eigentümer X des Flst. 111 -Schillerstraße 20, Gebäude- und Freifläche- mit 900 m² ein Wohnungsrecht für Y bewilligt. Das Wohnungsrecht umfasst die Wohnung im Obergeschoss des Gebäudes Schillerstraße 20.
Ein Eintragungsantrag wird erst jetzt gestellt.
Zwischenzeitlich hat sich die Größe des Grundstücks durch Ab- und Zuschreibung zweier Flächen auf 1.000 m² vergrößert. Der Beschrieb lautet aber nach wie vor "Schillerstraße 20, Gebäude- und Freifläche".
M.E. kann das Wohnungsrecht mit der ursprünglichen Bewilligung eingetragen werden, da es sich auf die Wohnung im Gebäude Schillerstraße 20 und nicht auf das Flst. 111 bezieht.
Was meint Ihr?