Ich brauche mal bitte eure Hilfe, da hier bei uns gerade einige Zweifel bei 2 bestimmten Eintragungen aufkamen, wobei ich meine Meinung nicht mit Quellen belegen konnte. (habe keine passenden Fassungsvorschläge in der Literatur gefunden)
Fall 1)
Im Grundbuch ist eine Erbengemeinschaft (A + B) aufgrund not. Testament eingetragen. Einer der Erben (B) soll Alleineigentümer aufgrund normaler Erbauseinandersetzung werden.
Eintragungsvariante 1: Spalte 1-4 komplett röten und den Alleineigentümer neu vortragen. In Spalte 4 steht nun nur Auflassung vom...
Eintragungsvariante 2: nur Spalte 1 und 2 röten, Spalte 3 und 4 als Eintragungsgrundlage (= Testament) bleibt bestehen. Der Alleineigentümer wird neu vorgetragen. In Spalte 4 steht nun teilweise bisheriges Eigentum und Auflassung vom...
Fall 2)
Im Grundbuch ist noch keine Grundbuchberichtigung erfolgt, sondern der Erblasser ist noch eingetragen. Erben sind wieder A+B aufgrund not. Testament und B soll aufgrund Erbauseinandersetzung als Alleineigentümer eingetragen werden.
Eintragungsvariante 1: B wird als Alleineigentümer vorgetragen und in Spalte 4 steht nur Auflassung vom...
Eintragungsvariante 2: B wird als Alleineigentümer vorgetragen und in Spalte 4 steht als Eintragungsgrundlage das Testament und die Auflassung vom ...
Im Grunde sind beide Fälle ähnlich, da es darum geht, ob der Erbnachweis jeweils bestehen bleibt oder eingetragen wird und ob die Erben schon Eigentümer (auch ohne Bruchteil) am Grundstück waren, was verlautet werden muss.
Ich danke für eure Mithilfe.