Übertragung von Eigenbesitz

  • Hallo,

    bei mir liegt ein Antrag auf Aufgebot des Grundstückseigentümers, dessen Grundlage die vom Notar beurkundete Übertragung des Eigenbesitzes von der Berechtigten (30 Jahre+) an einen neuen Besitzer (Antragsteller) ist.
    Aber Besitz ist doch gerade eine tatsächliche und keine rechtliche Position? Sinn und Zweck des Aufgebotsverfahrens scheint mit diesem Procedere auch nicht erfüllt zu sein. Oder liege ich als Anfänger einfach falsch?

    Viele Grüße

  • Bei Staudinger/Pfeifer/Diehn (2017) BGB § 927 habe ich einen Hinweis darauf gefunden, dass offenbar Besitzzeiten des Rechtsvorgängers bei der Berechnung des Eigenbesitzes zu berücksichtigen sind. Verwiesen wird dazu auf OLG Bamberg NJW 1966, 1413. Vielleicht lässt sich daraus zu deinem Fall etwas entnehmen. Ansonsten würde ich - falls noch nicht geschehen - mal die Kommentierungen zu § 872 BGB durchforsten.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Obwohl es komisch klingt ist es möglich (und das Eigentum geht ohne Zwischenstation vom eingetragenen Toten auf den neuen Käufer über).
    Im Falle einer Rechtsnachfolge werden Besitzzeiten der Rechtsvorgänger addiert (Bumiller/Harders... § 442 FamFG Rn. 2 und OLG Bamberg NJW 1966, 1413 und HRP Schöner/Stöber).

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