nachträgliche Eintragung Treuhändersperrvermerk

  • Grundschuld iHv. 120.000 € wird abgetreten. Kein Problem.

    Es soll aber nachträglich ein Treuhändersperrvermerk eingetragen werden. In der dazugehörigen Berichtigungsbewilligung wird die Grundschuld aber nur mit 100.000 € bezeichnet.

    Sehe ich jetzt hier unnötig ein Problem oder muss ich, wie ich es vorhabe, auf eine Berichtigung bestehen?

    Danke.;)

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!