Grundschuld iHv. 120.000 € wird abgetreten. Kein Problem.
Es soll aber nachträglich ein Treuhändersperrvermerk eingetragen werden. In der dazugehörigen Berichtigungsbewilligung wird die Grundschuld aber nur mit 100.000 € bezeichnet.
Sehe ich jetzt hier unnötig ein Problem oder muss ich, wie ich es vorhabe, auf eine Berichtigung bestehen?
Danke.;)